Bioenergetik.html

Was ist Bioenergetik?

Körperübungen

Fortbildung zum/zur Bioenergetischen Analytiker/in

Die Fortbildung zum/zur Bioenergetischen Analytiker/in ist eine berufsbegleitende Weiterbildung in einer speziellen Psychotherapiemethode, die psychologisches Grundlagenwissen sowie gute Kenntnisse in Diagnostik, Psychopathologie und Anatomie voraussetzt.

Zur professionellen Fortbildung werden nur Diplom-PsychologInnen und ÄrztInnen mit entsprechenden Kenntnissen in Psychologie zugelassen sowie in Ausnahmefällen HeilpraktikerInnen mit entsprechenden Vorkenntnissen/Berufserfahrung in Psychotherapie.

Über die Eignung zur Fortbildung entscheiden zwei Aufnahmeinterviews, die von Bioenergetischen AnalytikeInnen durchgeführt werden.

Die thematischen Schwerpunkte werden durch das jeweils geltende Curriculum festgelegt. Die Lehrtrainings werden von ausgewählten LehrtrainerInnen des International Institute for Bioenergetic Analysis und TrainerInnen der GBA durchgeführt. Englischkenntnisse sind erforderlich.

Den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung bescheinigt ein Zertifikat der GBA nach den Richtlinien des International Institute for Bioenergetic Analysis, NY.

Die sozial-rechtliche Legitimation zur Ausübung eines Heilberufes ist mit dem Abschluss nicht gewährleistet. Diplom-PsychologInnen können eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz beantragen

Gesellschaft für

Bioenergetische Analyse e.V.

Der VereinDer_Verein.html
BioenergetikBioenergetik.html
TherapieTherapie.html
TherapeutenTherapeuten.html
SupervisionSupervision.html
Fortbildung
TermineTermine.html
KontaktKontakt.html
Der VereinDer_Verein.html
BioenergetikBioenergetik.html
TherapieTherapie.html
TherapeutenTherapeuten.html
SupervisionSupervision.html
Fortbildung
TermineTermine.html
KontaktKontakt.html

Die Fortbildung dauert 4-5 Jahre und besteht aus drei Teilen, die insgesamt ca. 840 Stunden umfassen:


•die Lehrtrainings (in der Regel 5-Tage-Trainings) mit 20-25 Tagen pro Fortbildungsjahr

•die Lehranalyse mit mindestens 150 Stunden Lehrtherapie

•die Supervision mit mindestens 50 Stunden Fallbegleitung.